Berufskolleg II
Ausbildungsziel
Die Ausbildung am Kaufmännischen Berufskolleg II soll neben der Allgemeinbildung vertiefte fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln und die Absolventen zur Wahrnehmung kaufmännischer und verwaltender Tätigkeiten befähigen. Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife und mit einer Zusatzprüfung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Kaufmännische Berufskolleg II ist das Abschlusszeugnis des Kaufmännischen Berufskollegs I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft. Liegen mehr Bewerbungen vor als Schulplätze zur Verfügung stehen, ist ein Auswahlverfahren gemäß der Verordnung erforderlich. Wenn nicht alle Plätze besetzt sind, können auch Bewerber mit einem Kernfachschnitt von 3,25 nach einer Einzelfallprüfung ausnahmsweise aufgenommen werden.
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz aufgrund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.
Kernfächer
Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft.
Praktikum
Während der Ausbildung ist ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Betrieben anzustreben.
Prüfung
Am Ende der einjährigen Ausbildung findet eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt. Schriftliche Prüfungsfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft.
Zusatzprogramm zum Erwerb des schulischen Berufsabschlusses „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“
Wer im Kaufmännischen Berufskolleg II den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“ erwerben will, muss am Zusatzunterricht im Fach „Wirtschaft“ nach Maßgabe der Stundentafel teilnehmen und im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Das Zusatzprogramm kann nur gemäß den Bestimmungen des Organisationserlasses erteilt werden.
Möglichkeiten nach dem Schulabschluss
Die Absolventen können an den Fachhochschulen, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Voraussetzung: Studierfähigkeitstest) und an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (Voraussetzung: Deltaprüfung) in Baden-Württemberg studieren, in die Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes eintreten oder eine Ausbildung (evtl. mit Verkürzung der Ausbildungszeit) absolvieren. Wurde auch die Zusatzprüfung bestanden, so ist ein Wechsel in die zweite Klasse der Wirtschaftsoberschule bei einem entsprechenden Notendurchschnitt möglich.
Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d. h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird. Für ein Studium in Hessen reicht das Praktikum nur aus, wenn neben der Fachhochschulreife auch die Zusatzprüfung abgelegt wurde.
Stundentafel
Pflichtbereich | |
---|---|
Allgemeiner Bereich | |
Religionslehre | 1 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 1 |
Deutsch | 3 |
Englisch | 3 |
Mathematik | 4 |
Physik, Chemie oder Biologie | 2 |
Berufsfachlicher Bereich | |
Betriebswirtschaft | 5 |
Steuerung und Kontrolle | 2 |
Gesamtwirtschaft | 1 |
Informatik | 1 |
Berufspraktischer Bereich | |
Übungsfirma oder Geschäftsprozesse | 5 |
Projektarbeit | 2 |
Wahlpflichtbereich | |
Übungsfirma/Büromanagement oder Geschäftsprozesse/Daten-verarbeitung (vgl. Berufspraktischer Bereich) | 2 |
Wahlbereich | |
Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“: Wirtschaft | 2 |
Praktikum (fakultativ) in Wochen | 4 |