Informationen und Termine
Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2023/24
Wir gehen derzeit davon aus, dass das Schuljahr 23/24 unter regulären Bedingungen beginnen kann, dennoch kann es auch kurzfristig zu Änderungen kommen.
Den aktuellen Stand entnehmen Sie bitte kurz vor Schuljahresbeginn unserer Website.
- Schüleraufnahme für neue Auszubildende (alle Berufe außer Verwaltungsfachangestellte, Justizfachangestellte, Finanzassistenten) am Montag, den 11.09.2023 nachmittags.
Wichtig: Am Aufnahmetag erhalten die Auszubildenden sämtliche Informationsschreiben und Formulare sowie den Stundenplan in digitaler Form. Ein digitales Endgerät (z.B. Smartphone oder Laptop) mit ausreichender Akkuladung ist daher mitzubringen.
Es gibt eine zeitliche Staffelung nach Ausbildungsberufen. Den genauen Zeitplan für Ihren Ausbildungsberuf entnehmen Sie bitte dieser Liste:
Aufnahmeräume für neue Auszubildende Schuljahr 23/24. (Stand 02.11.2023)
- Schüleraufnahme Finanzassistenten am Montag, den 02.10.2023
- Schüleraufnahme Verwaltungsfachangestellte am Montag, den 09.10.2023
- Schüleraufnahme für Justizfachangestellte am Montag, den 13.11.2023; Achtung: neuer Raum!
Kurzfristige Änderungen sind möglich und werden an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei der Schüleraufnahme erhalten die Auszubildenden u.a. den Stundenplan und Informationen zu den Unterrichtstagen. Bei entsprechender Anzahl an neu beginnenden Auszubildenden müssen gegebenenfalls kurzfristig Parallelklassen gebildet werden. Daher kann die endgültige Klasseneinteilung auch erst am Einschulungstag stattfinden. Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen abzusehen.
Unterrichtsbeginn für Fortsetzungsklassen:
Unterrichtsbeginn für Fortsetzungsklassen:
Schulanfang Versetzungsklassen (Stand 07.09.2023) inkl. Uhrzeiten und Räume
Kurseinteilung für AusbildungPlus & SE für Freitag 15.09.2023 (Klassen 2BM2, 2FLO3, 2KG2v, 2KI2v, 2SP1, 2VF1) Stand 07.09.2023
Bitte entnehmen Sie dieser Liste den ersten Unterrichtstag für Fortsetzungsklassen. Die Uhrzeiten und die Unterrichtsräume werden in der Woche vor Schuljahresbeginn bekannt gegeben. Beachten Sie auch unbedingt die geltenden Vorschriften für den Unterrichtsbeginn.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig Änderungen möglich sind. Aktualisierungen veröffentlichen wir an dieser Stelle.
Jahresplan der Humpis-Schule
Der Schüler-Jahresplan enthält wichtige Termine, die Einteilung in A-/B-Wochen, Ferientermine etc.
Aufgrund der aktuellen Situation können sich die Termine im Jahresplan ändern. Aktualisierungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.
Blockpläne Schuljahr 2023/24
Dokumente
Beurlaubungsantrag
Gastschulanträge:
Wichtger Hinweis: Die Schulen sind seitens des Regierungspräsidiums und seitens des Ministeriums angehalten, den vorgesehenen Schulsprengel einzuhalten. Nur aus wichtigem Grund soll davon abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweils zuständige Schule unter Abwägung der Interessen der Auszubildenden sowie der Interessen des Schulträgers und der eigenen Bedürfnisse. Daher kann über Gastschulanträge in der Regel erst sehr kurz vor Schuljahresbeginn entschieden werden. Wir bitten um Verständnis.
Fall 1: Gastschule und zuständige Schule sind beide in Baden-Württemberg
Neu! Für alle beruflichen Schulen im Landkreis Ravensburg gibt es seit August 2023 einen neuen und einheitlichen Gestattungsantrag. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch dieses Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag zuerst der Stammschule (= abgebende Schule) vorgelegt werden muss. Diese leitet den Antrag anschließend an die Gastschule (= aufnehmende Schule) weiter.
Gestattungsantrag des Landkreises Ravensburg
Fall 2: Die Gastschule ist in einem anderen Bundesland
NEU! Für bundeslandübergreifende Gastschul-/Gestattungsanträge gilt seit November 2022 eine neue Regelung. Diese wurde durch das Ministerium festgelegt. Das Formular wurde zuletzt im November 2023 aktualisiert. Bitte verwenden Sie das aktuelle Formular.
Gestattungsantrag länderübergreifend (neues Formular ab November 2023)
Fall 3: Die zuständige Schule ist in einem anderen Bundesland und die Gastschule in Baden-Württemberg
Bitte verwenden Sie den Gastschul-/Gestattungsantrag der zuständigen Schule.
Sprachförderung für Migranten (SFMIG)
Diese Initiative der Landesregierung richtet sich an Migranten, die noch nicht die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse haben, um die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf zu bestehen. Um diese Kenntnisse erreichen zu können, sollten die Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung bereits Deutsch-Kenntnisse B2 (in Ausnahmefällen B1) vorweisen können. Des Weiteren bieten die SFMIG-Kurse auch Unterstützung in sozialen und kulturellen Aspekten. Sie unterstützen uns, wenn Sie uns den Bedarf Ihres Azubi für einen SFMIG-Kurs bereits bei der Anmeldung mitteilen.
Flyer: Sprachförderung für Auszubildende mit Migrationshintergrund (SFMIG)