Information + Termine

Bitte beachten Sie: Informationen zu den Abschlussprüfungen sowie zur Abschlussfeier finden Sie in der Rubrik Prüfungsinformationen.

Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2024/25

Unterrichtsbeginn für neue Auszubildende:

  • Schüleraufnahme Verwaltungsfachangestellte am Montag, den 07.10.2024 um 09:20 Uhr in den Räumen N-2.18;2.10;2.12;2.13
  • Schüleraufnahme für Justizfachangestellte am Montag, den 25.11.2024 um 09:20 Uhr im Raum 201

Kurzfristige Änderungen sind möglich und werden an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.

Bei der Schüleraufnahme erhalten die Auszubildenden u.a. den Stundenplan und Informationen zu den Unterrichtstagen. Bei entsprechender Anzahl an neu beginnenden Auszubildenden müssen gegebenenfalls kurzfristig Parallelklassen gebildet werden. Daher kann die endgültige Klasseneinteilung auch erst am Einschulungstag stattfinden. Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig Änderungen möglich sind. Aktualisierungen veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Jahreskalender der Humpis-Schule

Der Schüler-Jahresplan enthält wichtige Termine, die Einteilung in A-/B-Wochen, Ferientermine etc. Aktualisierungen werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Blockpläne Schuljahr 2024/25

Beurlaubung

Gastschulregelungen

Gastschulanträge:
Wichtiger Hinweis: Die Schulen sind seitens des Regierungspräsidiums und seitens des Ministeriums angehalten, den vorgesehenen Schulsprengel einzuhalten. Nur aus wichtigem Grund soll davon abgewichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die jeweils zuständige Schule unter Abwägung der Interessen der Auszubildenden sowie der Interessen des Schulträgers und der eigenen Bedürfnisse. Daher kann über Gastschulanträge in der Regel erst sehr kurz vor Schuljahresbeginn entschieden werden. Wir bitten um Verständnis.

Fall 1: Gastschule und zuständige Schule sind beide in Baden-Württemberg
Für alle beruflichen Schulen im Landkreis Ravensburg gibt es einen einheitlichen Gestattungsantrag. Bitte verwenden Sie dieses Antragsformular. Bitte beachten Sie, dass der Antrag zuerst der Stammschule (= abgebende Schule) vorgelegt werden muss. Diese leitet den Antrag anschließend an die Gastschule (= aufnehmende Schule) weiter.

Fall 2: Die Gastschule ist in einem anderen Bundesland
Für bundeslandübergreifende Gastschul-/Gestattungsanträge gilt eine durch das Ministerium festgelegte Regelung (Nov. 2023). Bitte verwenden Sie dieses Formular.

Fall 3: Die zuständige Schule ist in einem anderen Bundesland und die Gastschule in Baden-Württemberg
Bitte verwenden Sie den Gastschul-/Gestattungsantrag der zuständigen Schule.

Sprachförderung für Migranten (SFMIG)

Diese Initiative der Landesregierung richtet sich an Migranten, die noch nicht die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse haben, um die Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf zu bestehen. Um diese Kenntnisse erreichen zu können, sollten die Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung bereits Deutsch-Kenntnisse B2 (in Ausnahmefällen B1) vorweisen können. Des Weiteren bieten die SFMIG-Kurse auch Unterstützung in sozialen und kulturellen Aspekten. Sie unterstützen uns, wenn Sie uns den Bedarf Ihres Azubi für einen SFMIG-Kurs bereits bei der Anmeldung mitteilen.

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