Wirtschaftsgymnasium

Abteilungsleitung | Sekretariat Wirtschaftsgymnasium

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SPRECHSTUNDE VON NICOLE RECKNAGEL

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Fabienne  Krezdorn

Raum 125

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Bewerbungsverfahren zum Schuljahr 2024/2025

Vorstellung des Wirtschaftsgymnasiums

Das Video informiert Sie über alles Wissenswerte zum Wirtschaftsgymnasium der Humpis-Schule Ravensburg. Weitere Informationen zum Unterrichtsangebot erhalten Sie unter dem Reiter Unterrichtsangebot. Über das Anmeldeverfahren informieren wir Sie unter der Rubrik Anmeldung.

 

Wirtschaftsgymnasium-Infoflyer (PDF)

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Ausbildungsziel

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Das Wirtschaftsgymnasium ist ein berufliches Gymnasium der dreijährigen Aufbauform. Die Ausbildung gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase (Eingangsklasse oder früher Klasse 11) sowie in eine Qualifikationsphase, die zwei Jahrgangsstufen mit insgesamt vier Schulhalbjahren umfasst, wobei diese eine pädagogische Einheit bilden.

Das Wirtschaftsgymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung sowie berufsorientierte Bildungsinhalte mit dem Schwerpunkt Wirtschaft. Seit dem Schuljahr 2011/2012 bzw. 2015/2016 werden am Standort Ravensburg zusätzlich die Profile Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement angeboten.

Die Absolventen des Wirtschaftsgymnasiums erhalten das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium an allen deutschen Universitäten und Hochschulen berechtigt.

Außerdem begünstigt die am Wirtschaftsgymnasium erworbene Hochschulreife den direkten Eintritt in das Berufsleben oder die Ausbildungsverkürzung im Rahmen einer dualen Berufsausbildung.

Schülern, die nach der Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase (Klasse 12) die Schule ohne Abschluss verlassen, kann bei ausreichenden Leistungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden.

Schüler, die in vier aufeinander folgenden Schuljahren der Realschule, der Gemeinschaftsschule oder des Gymnasiums am versetzungs- und abschlusserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben, erfüllen die für die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife geltende Bedingung hinsichtlich der zweiten Fremdsprache schon bei Eintritt in das Wirtschaftsgymnasium. Alle übrigen Schüler können die erforderlichen Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache (N-Niveau) im Wirtschaftsgymnasium erwerben.

Aufnahmevoraussetzungen

In die Eingangsklasse des Wirtschaftsgymnasiums können aufgenommen werden

  • Schüler des Gymnasiums mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 10(G8) (haben noch keinen mittleren Bildungsabschluss und bekommen diesen am beruflichen Gymnasium erst zuerkannt, wenn sie in die erste Jahrgangsstufe versetzt worden sind)  oder in die Jahrgangsstufe 11 (G8)  bzw. mit dem Versetzungszeugnis nach Klasse 11 (G9) oder in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule
  • Schüler, die im Abschlusszeugnis (mittlerer Bildungsabschluss)
    • einer Realschule
    • einer Werkrealschule
    • einer zweijährigen Berufsfachschule
    • einer Berufsaufbauschule
    • einer Gemeinschaftsschule

im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note „befriedigend“ (3,0) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ (4,0) erreicht haben.

Eine Aufnahme ist möglich, wenn die Schülerin/der Schüler bei Schulbeginn das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen von dieser Regelung können nur beim Vorliegen besonderer Umstände zugelassen werden.