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Berufskolleg Fremdsprachen


(gültig für das Schuljahr 2009/2010)

Ausbildungsziel


Die Ausbildung am zweijährigen Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen soll fachtheoretische und fachpraktische Kenntnisse vermitteln, die den Absolventen befähigen, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten in fremdsprachlich geprägten Aufgabenfeldern zu bewältigen. Sie soll gleichzeitig die Allgemeinbildung weiterführen. Mit dem erfolgreichen Ablegen der Abschlussprüfung erwerben die Schülerinnen und Schüler die Fachhochschulreife und mit einer Zusatzprüfung die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in“.

Aufnahmevoraussetzungen


1.    Fachschulreife (Wirtschaftsschule) oder

2.    Realschulabschluss oder

3.    Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsganges bzw. Versetzungszeugnis in
      die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsganges oder

4.    ein der Realschule gleichwertiger Bildungsstand nach Abschluss der Klasse 10 der Hauptschule oder

5.    gleichwertiger Bildungsstand

6.    mindestens die Note „befriedigend“ im Fach Englisch

 

Liegen mehr Bewerbungen vor als Schulplätze zur Verfügung stehen, ist ein Auswahlverfahren erforderlich. Das Auswahlverfahren wird entsprechend den gültigen Schulversuchsbestimmungen durchgeführt.

 

Probezeit


Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Am Ende des ersten Schulhalbjahres wird ein Halbjahreszeugnis erteilt. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit.

 

 

Stundentafel


Schuljahr

1.

2.

Pflichtbereich

 

 

Allgemeiner Bereich

 

 

Religionslehre

1

1

Geschichte mit Gemeinschaftskunde

2

1

Deutsch/Betriebliche Kommunikation

3

3

Englisch

3

3

Mathematik

2

4

Physik, Chemie, Biologie oder Technik

-

2

Berufsfachlicher Bereich

 

 

Wirtschaftsenglisch

3

4

Französisch oder Spanisch

7

6

Betriebswirtschaft

3

3

Steuerung und Kontrolle

3

1

Gesamtwirtschaft

1

1

Büromanagement (mit Inhalten der Informatik)

2

1

Projektkompetenz (integriert)

 

 

 

30

30

Wahlbereich

 

 

Zusatzprogramm zum Erwerb des schulischen Berufsabschlusses: Wirtschaft

-

2

Praktikum (fakultativ)                     in Wochen

4

4

Kernfächer


Kernfächer sind die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft.

Praktikum


Während der Ausbildung ist in beiden Schuljahren ein vierwöchiges Praktikum in geeigneten Betrieben, auch im Ausland, anzustreben. Im ersten Schuljahr ist ein einwöchiges „Pflichtpraktikum“ geplant.

Prüfungen


Am Ende der zweijährigen Ausbildung findet eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt. Schriftliche Prüfungsfächer sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Betriebswirtschaft.

Zusatzprogramm "Staatl. geprüfter Wirtschaftsassistent / Staatl. geprüfte Wirtschaftsassistentin"


Wer im Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen den Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin“ erwerben will, muss am Zusatzunterricht im Fach „Wirtschaft“ nach Maßgabe der Stundentafel teilnehmen und im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung eine Zusatzprüfung ablegen. Das Zusatzprogramm kann nur gemäß den Bestimmungen des Organisationserlasses erteilt werden.

Möglichkeiten nach dem Schulabschluss


Nach dem Erwerb der Fachhochschulreife hat der Absolvent die Möglichkeit an den „Fachhochschulen“ Baden-Württembergs zu studieren, in die Beamtenlaufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes einzutreten oder eine Ausbildung zu absolvieren. Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist bei einer kaufmännischen Ausbildung möglich. Wurde zusätzlich der Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent/Staatlich geprüfte Wirtschaftsassistentin“ erworben, so ist ein Wechsel in die zweite Klasse der Wirtschaftsoberschule bei einem entsprechenden Notendurchschnitt möglich.

Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife


Die Fachhochschulreife kann bundesweit anerkannt werden, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, d. h. ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung nachgewiesen wird.